Umbau Ihrer Leuchten auf LED
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Ausphasung von Leuchtmitteln
Ab 2023 gelten wichtige neue Anforderungen an Quecksilber in Lampen für die allgemeine Beleuchtung: Die Stoffbeschränkungen in Elektro- und Elektronikgeräten in der Schweiz sind mit denjenigen der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS2) identisch bezüglich Art der geregelten Schwermetalle und Flammschutzmittel, betroffenen Gerätekategorien, Ausnahmen von den Stoffverboten und Zeitpunkten des Inkrafttretens.
Die Deklarationspflicht von Leuchten und Leuchtmitteln und auch die Übergangsfristen der Energieeffizienzverordnung (EnEV) bleiben jedoch weiterhin wirksam. Alle Leuchtmittel, die nicht von der RoHS betroffen sind, werden gemäss der nach wie vor geltenden Ökodesign Richtlinie ausgephast.
Der Abverkauf ist voraussichtlich auch in der Schweiz erlaubt, bis die verfügbaren Bestände aufgebraucht sind. Bei Produkten, die gleichzeitig von den Energieeffizienzanforderungen der Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR, 730.2) betroffen sind, sind die entsprechenden Abverkaufsfristen zu berücksichtigen. (Quelle SLG Schweizer Licht Gesellschaft)
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Leuchte reparieren anstatt wegwerfen
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